Vereinbarung über das Recht zur Nutzung von Text- und Bildmaterial

1. Nutzungsrechte

(1) Der Rechteinhaber gewährt dem Nutzer das Recht, die aufgeführten Werke zu den vereinbarten Zwecken zu nutzen. Dazu wird dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Das Nutzungsrecht ist zeitlich beschränkt.
(2) Die Weitergabe der Werke oder der Nutzungsrechte an Dritte, sowie die Erteilung von Unterlizenzen ist grundsätzlich nicht zulässig und bedarf der ausdrücklichen, vorherigen Genehmigung des Rechtsinhaber; es sei denn, die Weitergabe oder Erteilung von Unterlizenzen ist zur Erreichung des Vertragszwecks zwingend notwenig.
(3) Zur Verfügung gestelltes Text- und Bildmaterial darf nur unverändert verwendet werden; es sei denn, der Nutzer hat dem Rechteinhaber vorab einen Korrekturabzug übermittelt, den dieser vor der Veröffentlichung genehmigt hat.
(4) Ausdrücklich gestattet ist die Nutzung der Werke, sofern der Nutzer diese für Projekte und Webseiten verwendet, die er
(5) Der Rechteinhaber hat die Werke selbst erstellt oder die für die Übertragung notwendigen Rechte erworben. Er versichert ausdrücklich, zur Übertragung der Nutzungsrechte berechtigt zu sein.

2. Haftungsfreistellung

(1) Der Rechteinhaber unterstützt den Nutzer bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte ihm gegenüber wegen der Verletzung von Immaterialgütern (z. B. von Urheberrechten, Markenrechten, Rechten am eigenen Bild und Geschmacksmustern) an den Werken des Rechteinhabers geltend machen. Der Rechteinhaber verpflichtet sich, dem Nutzer sämtliche Informationen und/oder Nachweise zur Verfügung zu stellen, die dieser zur Abwehr der Ansprüche Dritter benötigt.

3. Urheberrecht/Urhebervermerk

(1) Das alleinige Urheberrecht des Rechteinhabers an dem zur Verfügung gestellten Text- und Bildmaterial bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.
(2) Der Rechteinhaber hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf dem erstellten Werk.
(3) Der Rechteinhaber darf den Copyright-Vermerk ausschließlich selbst anbringen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Urhebervermerk zu entfernen, sofern ihm dazu niucht zuvor eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers erteilt wurde.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, bei nachträglichen Veränderungen den Copyright-Vermerk zu aktualisieren und auf die nachträgliche(n) Änderung(en) hinzuweisen.

4. Kündigung

(1) Das befristete Nutzungsrecht kann von dem Rechteinhaber gekündigt werden, wenn der Nutzer vertragswidrig das zur Verfügung gestellte Text- und Bildmaterial nicht ausschließlich zur Bewerbung von Artikeln des Rechteinhabers nutzt.
(2) Das Kündigungsrecht besteht ferner dann, wenn zwischen Rechteinhaber und Nutzer keine Geschäftsbeziehung mehr besteht.
(3) Im Fall der Kündigung ist der Nutzer verpflichtet, das ihm zur Verfügung gestellte Text- und Bildmaterial von sämtlichen Medien unverzüglich zu entfernen und vom Rechteinhaber erhaltene Dateien zu löschen.

Die aufgeführten Werke dürfen ausschließlich zur Bewerbung von Artikeln des Rechtsinhabers verwendet werden.
Die Nutzung der Werke über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus bedarf einer gesonderten, vorab mit dem Rechtsinhaber zu treffenden Honorarvereinbarung.